TSV Nahe 

Spaß haben - fair sein - gesund bleiben

News-Archiv

14. März 2023
Hier ist die endgültige Tagesordnung für die Mitgliederversammlung am 24. März 2023. Gegenüber der vorläufigen Tagesordnung haben sich keine Änderungen ergeben.
Der Vorstand


27. Februar 2023
Bericht Kinder- und Jugendlichen-Gruppe der Badmintonsparte im TSV Nahe. HIER öffnen.

23. Februar 2023
Am Freitag, dem 24. März 2023, findet um 19:00 Uhr die diesjährige Mitgliederversammlung im Bürgerhaus Nahe statt. Die Einladung finde ihr HIER.
Der Vorstand

22. Dezember 2022
Hast du Lust etwas über das Jahr unserer Judokas zu erfahren? Die Berichte von diesem Jahr sind online! Hier lesen.

28. Juni 2022
Die Geschäftsstelle ist vom 11. bis 31. Juli 2022 geschlossen.

04. April 2022
Einladung Kinder- und Jugendsportfest am 21. Mai 2022. HIER öffnen.

03. April 2022
Am Mittwoch, dem 30. März 2022, wurde der TSV Nahe von der Sportjugend Schleswig-Holstein (sjsh) und der Schleswig-Holstein Netz AG mit einem Starterpaket der Initiative "Kein Kind ohne Sport" ausgezeichnet. Die Pressemitteilung der sjsh finder ihr HIER.

Wir bedanken uns bei unserer Jugendleiterin Anja Peters für ihre Initiative.
Der Vorstand

03. April 2022
Am Donnerstag, dem 7. April 2022, geht das Babyturnen wieder los.

01. April 2022
Liebe Vereinsmitglieder,
HIER findet ihr das Protokoll der Mitgliederversammlung 2022.
Der Vorstand

3. Februar 2022

Liebe Vereinsmitglieder,
HIER findet ihr die Einladung zur Mitgliederversammlung 2022 mit der vorläufigen Tagesordnung.
Der Vorstand

5. Januar 2022

Aufgrund der Coronalage findet das Eltern & Kind Turnen vermutlich erst wieder ab Montag, den   24. Januar 2022, statt.

27. Dezember 2021

Liebe Vereinsmitglieder,
wir hoffen, dass ihr das Weihnachtsfest trotz Corona genießen konntet.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 23. Dezember 2021 eine Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 18. Januar 2022 gültig.
Die aktualisierte Landesverordnung hat für den TSV keine Auswirkungen, denn die wesentliche Änderung für den Sport ist, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Innen- und Außenberich grundsätzlich untersagt sind. Dies gilt auch für Zuschauerinnen und Zuschauer beim Training oder bei Sportwettbewerben dieser Größenordnung. Dass Treffen im privaten Raum nur noch mit maximal 10 Personen ab 14 Jahren gestattet sind (es sei denn, alle gehören einem Haushalt an), betrifft ausdrücklich nicht den Sport.

Kommt gut in das neue Jahr und bleibt gesund!

Der Vorstand

20. Dezember 2021

Die neuen Vereinsnachrichten sind online! Hier klicken

18. Dezember 2021

Liebe Vereinsmitglieder,
hier noch ein paar Infos zum Jahresende:
- Frauengymnastik, Koronarsport und Wirbelsäulengymnastik finden erst in der 2. Kalenderwoche ab dem 10.01.2022 wieder statt.
- Die Schulsporthalle bleibt vom 22.12.2021 bis zum 09.01.2022 geschlossen.
- Die Geschäftsstelle ist vom 20.12.2021 bis zum 10.01.2022 geschlossen.

Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und ein tolles und gesundes neues Jahr.

Der Vorstand

26. Oktober 2021
Die Fußballsparte gewinnt an Zuwachs! Seit September freuen wir uns darüber, dass wir nun endlich Bambini-Fußball anbieten können. Erfahrt hier mehr.

3. Oktober 2021

Liebe Vereinsmitglieder,
die letzte Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 galt bis zum 19. September 2021. Seit Montag, dem 20. September bis Sonntag, den 17. Oktober 2021 gilt wiederum eine neue Landesverordnung.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

Das Abstandsgebot von 1,50 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird bei Anwendung der 3G-Regelung in den meisten Innenbereichen aufgehoben. Immer dort, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird innen und außen weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden nahezu aufgehoben. Durch den Wegfall der Vorschriften sind entsprechende Registrierungen in den genannten Bereichen nur freiwillig und dann nur unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Vorgaben möglich. Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und ohne Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten.
Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.

Was bedeutet das im Einzelnen für den TSV?

Grundsatz:
A) Sportausübung im Außenbereich
Für den Außenbereich gibt es keine Änderungen.
B) Sportausübung im Innenbereich
Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:
Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind, Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten nun alle anwesenden Personen. Dies schließt unter anderem folgende Personengruppen ein: Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Zuschauerinnen und Zuschauer, Vereins- oder Verbandsfunktionäre, Teammanagerinnen und Teammanager, Wettkampfleitungen, Medienvertreterinnen und Medienvertreter, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams.
Zugangskontrollen müssen weiterhin durch eine Person vor Ort ordnungsgemäß durchgeführt werden. Gemäß der FAQ-Seite der Landesregierung kann bei den Zugangskontrollen zur Ermittlung des 3G-Nachweises nun folgendermaßen vorgegangen werden:

In einer Mitgliederliste kann festgehalten werden, welche Mitglieder grundsätzlich in den Innenbereichen Sport treiben dürfen. Das sind die vollständig Geimpften und die Genesenen (mindestens 28 Tage und bis zu maximal 6 Monate nach Infektion). Dies sollte aus Gründen des Datenschutzes (Artikel 9 DSGVO) nur durch Sichtkontrolle und "Häkchen" bzw. Datum bei Genesenen in der Liste erfolgen. Kopien der Nachweise dürfen nicht angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Mitglieder können dann – ohne jedes Mal beim Einlass kontrolliert zu werden – in Innenräumen trainieren. Bei negativ Getesteten ist eine Kontrolle auf Vorrat wegen der Begrenzung der Gültigkeit von Tests auf 24 Stunden nicht möglich. Wenn keine Trainerperson oder keine sonstige Aufsichtsperson zugegen ist, dürfen sich Mitspieler:innen gegenseitig unter Aufsicht testen bzw. den schon vorhandenen Testnachweis kontrollieren. Dies erfolgt durch Delegation der Kontrollpflicht des Vereins auf seine Mitglieder. Mindestens das Vier-Augen-Prinzip ist aber zu gewährleisten. (Quelle: FAQ-Seite des Landesregierung)

Außerdem gilt die CovPassCheck-App des Robert-Koch-Institutes (RKI) als sicheres Instrument zur Prüfung der COVID-Zertifikate der EU. Mit Hilfe der CovPassCheck-App kann der Impf-, Test- und Genesenenstatus von Vereinsmitgliedern und Gästen datenschutzkonform geprüft werden.
Hygienekonzept/Kontaktdaten

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:
- Sportausübung in geschlossenen Räumen
- Sportwettbewerben
- Veranstaltungen
Die Erhebung der Kontaktdaten entfällt.
Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

Gültig sind:
Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen. Zudem müssen Personen ab dem 16. Lebensjahr zusätzlich ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen können, damit überprüft werden kann, dass der Nachweis tatsächlich auf sie ausgestellt ist.
Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. der gastgebende Sportverein.
Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).
Bleibt gesund!
Der Vorstand

30. September 2021

Liebe Vereinsmitglieder,
am 10. September fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Das Protokoll könnt ihr HIER herunterladen.
Der Vorstand

21. Februar 2022

Liebe Vereinsmitglieder,
HIER findet ihr die Einladung zur Mitgliederversammlung 2022 mit der endgültigen Tagesordnung.
Bitte beachtet, dass während der gesamten Sitzung eine Maske getragen werden muss.
Der Vorstand

09. Februar 2022
Die neuen Vereinsnachrichten sind online! Hier öffnen

31. August 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

HIER findet ihr die Einladung zur Mitgliederversammlung 2021 mit der endgültigen Tagesordnung.

Bitte beachtet, dass inzwischen die 3G-Regel gilt. Deshalb bitten wir alle Teilnehmer/-innen vor dem Einlass einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Der Vorstand

22. August 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die letzte Info zum Thema Corona habt ihr am 15. Juli erhalten. Wir haben euch seinerzeit über die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 informiert, die am 28. Juni 2021 in Kraft getreten war und bis zum 25. Juli 2021 galt. Die nachfolgende Landesverordnung, die seit dem 26. Juli bis heute gilt, haben wir nicht kommuniziert, weil sie für den TSV keine wesentlichen Änderungen enthielt.

Ab morgen, Montag, den 23. August bis zum 19. September 2021 gilt wiederum eine neue Landesverordnung, die deutlich andere Züge trägt, als die Landesverordnungen bisher.

Die neue Landesverordnung wirkt sich hauptsächlich auf den Sport im Innenbereich aus.

Was bedeutet das für den TSV?

Grundsatz:

Im Innenbereich dürfen nur noch Getestete, Geimpfte oder Genesene an unseren Sportangeboten teilnehmen (Übungsleiter/-innen eingeschlossen). Mit coronatypischen Symptomen darf an den Sportangeboten nicht teilgenommen werden; das gilt auch für Geimpfte oder Genesene.

Im Einzelnen:

1. Bei der Sportausübung im Innenraum (Sporthallen, Bürgerhaus etc.)

a) gilt eine Testpflicht für Erwachsene

b) gilt keine Testpflicht für Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres

c) entfällt die Testpflicht für minderjährige Schüler/-innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen. Hierfür stellt die Schule einmalig eine Bescheinigung über die Testung im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes aus; gegebenfalls ist – wie zum Teil in den berufsbildenden Schulen der Fall – der Zeitraum der Wirksamkeit der Bescheinigung an den Zeitraum des Schulbesuches anzupassen. Ein Schülerausweis reicht nicht als Nachweis aus und ersetzt nicht die Bescheinigung der Schule. Sofern Schulen Bescheinigungen für tagesaktuelle Testungen in der Schule ausfüllen, können Schülerinnen und Schüler sie für 24 Stunden verwenden.

d) Die Testpflicht entfällt sonst nur bei Vorlage eines anerkannten Immuniseriungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

2, Tests

a) Bei der Vorlage von negativen Testergebnissen sind Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) gültig.

b) Der Nachweis ist schriftlich oder in digitaler Form zu erbringen.

c) Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. der/die Übungsleiter/-in. Die Selbsttests werden weder vom TSV angeschafft noch bezahlt. Wir empfehlen den Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Selbsttests nur in Ausnahmefällen zuzulassen, z. B. in der zweiwöchigen Wartezeit nach der letzten Impfung.

3. Datenschutz

a) Sofern Teilnehmende einen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen müssen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des Nachweises aus.

b) Das Anfertigen von Kopien, Notizen oder Fotos ist aus Datenschutzgründen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Person zulässig.

4. Es bleibt dabei, dass ein Hygienekonzept zu erstellen ist und die Kontaktdaten der Teilnehmenden und der Besucher/-innen zu erheben sind.   

5. Die Obergrenze für Teilnehmende entfällt.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

03. August 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

am Freitag, dem 10. September 2021, um 19:00 Uhr wollen wir im Bürgerhaus Nahe unsere diesjährige Mitgliederversammlung durchführen.

HIER ist die Einladung abgelegt. Die Einladung wird durch die Erläuterung zweier beabsichtigter Satzungsänderungen, der Liste der zu ehrenden Mitglieder und ein Anmeldeformular ergänzt. Eine Anmeldung zur Mitgliederversammlung ist dringend erforderlich, damit wir die notwendige Bestuhlung mit den entsprechenden Abständen sicherstellen können.

Den Entwurf der geänderten Satzung in der kompletten Länge findet ihr HIER.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit euch.

Der Vorstand

P.s. Die neuen Vereinsnachrichten sind online! Hier öffnen

15. Juli 2021

Liebe Vereinsmitglieder

am 16. Mai 2021 haben wir an dieser Stelle über eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronarvirus SARS-CoV-2 informiert.

Inzwischen wurde die Landesverordnung dreimal aktualisiert: Das erste Mal am 30. Mai 2021 (in Kraft getreten am 1. Juni 2021 und gültig bis 13. Juni 2021), das zweite Mal am 11. Juni 2021 (in Kraft getreten am 14. Juni 2021 und gültig bis 27. Juni 2021) und dann am 25. Juni 2021 (in Kraft getreten am 28. Juni 2021 bis 25. Juli 2021). Dieses Tempo konnten wir redaktionell leider nicht mithalten.

Mit diesem Beitrag möchten wir euch über den derzeitigen Stand der Dinge informieren. Grundlage ist § 11 Sport der Landesverordnung, die am 28. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Die für den TSV Nahe wichtigsten Regeln sind:

1. Innerhalb eines geschlossenen Raumes (Ballsporthalle, Bürgerhaus, Schulsporthalle) dürfen nur dann mehr als 25 Personen Sport unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen oder Übungsleitern treiben, wenn sie getestet sind.

2. Bei jeder Trainingseinheit erstellt der/die Übungsleiter/-in eine Anwesenheitsliste der Teilnehmenden und Besucherinnen und Besucher, die mindestens die Namen und die Telefonnummern beinhaltet. Die Liste ist mindestens 4 Wochen lang aufzubewahren. Die Besucherinnen und Besucher zählen zu den 25 Personen.

3. Der Veranstalter erstellt in Hygienekonezept, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt.

Sofern Tests notwendig sind, gilt:

a) Gültig sind Schnelltests und PCR-Tests, wenn diese nicht älter als 24 Stunden sind. Der Nachweis ist gegenüber dem Übungsleiter/der Übungsleiterin in schriftlicher oder digitaler Form zu erbringen. Der/Die Übungsleiter/-in nimmt die Nachweise in Augenschein, darf eine Notiz, aber keine Kopien oder Fotos anfertigen.

b) Ebenfalls gültig sind Schnelltests, die vor Ort unter Aufsicht des gastgebenden Sportvereins stattfinden müssen.

c) Die Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder bis einschließlich 6 Jahre werden bei der Bestimmung der Anzahl der Teilnehmenden also nicht mitgezählt.

d) Die Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

e) Als vollständig geimpft gilt, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

f) Vollständig geimpfte Personen und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen mitgezählt. Beispiel (indoor): 25 ungeimpfte Personen + 6 Geimpfte = 31Teilnehmende. Die 25 ungeimpften Personen unterliegen dann der Testpflicht.

Für Sportreibende außerhalb geschlossener Räume gelten keine Einschränkungen.

Für die Durchführung von Wettbewerben und Sportfesten gelten besondere Regeln.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

16. Mai 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

ab morgen, Montag, den 17. Mai 2021 gilt eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210511_Corona-BekaempfungsVO.html#doc15c2053c-a248-4711-8f8d-6ffa4d7d02a6bodyText18).   

Danach ist Sport nur wie folgt zulässig:

1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person [Anm.: Hier ist im Vergleich zur letzten Landesverordnung keine Änderung erfolgt],

2. außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen [Anm.: Hier ist die Einschränkung ohne Körperkontakt entfallen],

3. außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern [Anm.: Hier ist ebenfalls die Einschränkung ohne Körperkontakt entfallen und das Alter von 14 auf 18 Jahre hochgesetzt worden],

4. innerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu zehn Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern [Anm.: Das ist eine neue Regelung, die es vorher nicht gab].

Ansonsten bleibt es dabei, dass bei Sportausübung in geschlossenen Räumen mindestens 80 Quadratmeter pro sporttreibende Person zur Verfügung stehen müssen und sich die Sporttreibenden gleichmäßig zu verteilen haben.

Das bedeutet für den Sport im TSV ab 17. Mai 2011:

a) Im Freien dürfen Gruppen von bis zu 10 Personen (auch Erwachsene) mit Körperkontakt Sport treiben. Dies müssen keine festen Gruppen sein, aber die Anzahl der Personen ist auf 10 inkl. Übungsleiter/-in begrenzt.

b) Im Freien dürfen Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 18 Jahren unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen/Übungsleitern mit Körperkontakt Sport treiben. Auch dies müssen keine festen Gruppen sein.

c) Die Ballsporthalle darf - wie bereits gehabt - von bis zu 13 Personen auf den 80 qm großen Feldern ohne Kontakt und bei gleichmäßiger Verteilung genutzt werden. Badminton darf mit 6 Personen auf 3 Feldern gespielt werden.

d) Theoretisch können auch in den Sporthallen bis zum 10 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen/Übungsleitern OHNE Körperkontakt in FESTEN Gruppen Sport treiben. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass der Trägerverein und der Schulverband dies für die Ballsporthalle und die Schulsporthalle zulassen. Wir sind mit beiden Organisationen im Gespräch und melden uns, sobald es dazu Neuigkeiten gibt.

Wir haben die Übungsleiter/-innen heute gebeten, diese Informationen in ihren Trainingsbetrieb einfließen zu lassen.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

29. April 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

im Kreis Segeberg sind die Werte der 7-Tage-Inzidenz seit dem 16. April fast durchgehend rückläufig und liegen unter 100. Zurzeit beträgt der Inzidenzwert 54,5. Die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg vom 30. März, die am 1. April in Kraft trat, wurde mit Beginn des 24. April aufgehoben. Nun gilt für den Sport wieder die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. April, die mit dem 19. April in Kraft getreten ist.  

Danach ist Sport nur wie folgt zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.

Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt die Beschränkung innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro sporttreibender Person; die Sporttreibenden haben sich grundsätzlich gleichmäßig zu verteilen.
 
Wir freuen uns, dass wir trotz dieser Einschränkungen für einige Gruppen wieder Sport anbieten können.
 
Für den TSV gilt ab kommenden Montag, den 3. Mai:
 
a) Im Freien dürfen Gruppen von bis zu 10 Personen (auch Erwachsene) ohne Körperkontakt Sport treiben. Dies müssen keine festen Gruppen sein, aber die Anzahl der Personen ist auf 10 inkl. Übungsleiter begrenzt.

b) Im Freien dürfen auch feste Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen oder Übungsleitern Sport treiben.
 
c) Die Ballsporthalle darf - wie bereits gehabt - von bis zu 13 Personen auf den 80 qm großen Feldern ohne Kontakt und bei gleichmäßiger Verteilung genutzt werden. Badminton darf mit 6 Personen auf 3 Feldern gespielt werden.

d) Die Schulsporthalle bleibt leider weiterhin geschlossen.
 
Sowohl im Freien als auch in der Ballsporthalle sind die Hygienekonzepte anzuwenden, die vor dem verschärften Lockdown bestanden. Sie brauchen nicht aktualisiert zu werden.
 
Die Übungsleiter, die Sport anbieten können, nehmen mit Ihren Gruppen auf den gewohnten Wegen Kontakt auf. 

Bleibt gesund!

Der Vorstand

28. April 2021

Vor fast zwei Wochen wurden unsere Leitungen der Deutschen Glasfaser bei den Leitungsarbeiten für die neue Polizeiwache gekappt. Aus diesem Grund können wir in der Geschäftsstelle zurzeit nicht telefonieren (weder eingehend noch ausgehend) und auch keine E-Mails bearbeiten. 

Die Deutsche Glasfaser sieht sich seit anderthalb Wochen außer Stande, das Problem zu beheben. Wir melden uns an dieser Stelle, wenn die Kommunikationsmittel wieder funktionieren. 

10. April 2021

seit dem 1. April gelten - wie am 30. März berichtet - im Kreis Segeberg aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenzwerte verschärfte Corona-Maßnahmen. Unser Vereinssport ist davon stark betroffen, denn erlaubt ist für uns nur Sport außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.
 
Der heutigen Ausgabe der Segeberger Zeitung war zu entnehmen, dass der Landrat keinen Spielraum für Lockerungen sieht, weil die 7-Tage-Inzidenz noch zu kurz unter 100 liegt. 

Der Sportbetrieb läuft deshalb wie bisher und bis auf Weiteres nur auf Sparflamme für Kinder unter 14 Jahren weiter, sofern die Übungsleiter Training anbieten können.
 
Wenn sich die Corona-Regeln im Kreis ändern und wir wieder Sport anbieten dürfen, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.
 
Bleibt gesund!

Der Vorstand

5. April 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

am 23. Januar haben wir euch darüber informiert, dass wir uns entschlossen haben, aufgrund des ruhenden Sportbetriebs ab Februar auf die Erhebung der monatlichen Abteilungszuschläge für Aerobic, Badminton, Fußball, Judo, Koronarsport und Pilates zu verzichten und sie erst wieder mit der Aufnahme des Sportbetriebs zu berechnen. Aus diesem Grund wurde im Februar und im März lediglich der Basisbeitrag erhoben.

Wie wir inzwischen erfahren haben, ist der Verzicht auf Beiträge und auf Zusatzbeiträge aus steuerrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Seit April werden die Zusatzbeiträge deshalb wieder erhoben.  

Bleibt gesund!

Der Vorstand

30. März 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

der Kreis Segeberg hat heute eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronarvirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Segeberg aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen erlassen.  

Die Allgemeinverfügung gilt von Donnerstag, den 1. April bis mindestens einschließlich Sonntag, den 11. April 2021. Dort werden die Regelungen u. a. für Ansammlungen und Zusammenkünfte, Einzelhandel, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Sport verschärft.

Sport ist danach nur wie folgt zulässig:

  • allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  • außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Das bedeutet für den TSV, dass wir leider sämtlichen Vereinssport vom 1. bis mindestens 11. April absagen müssen. Ausgenommen sind nur feste Gruppen mit bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren. Sofern es die Übungsleiter/-innen ermöglichen können, solche festen Gruppen zu bilden, wird dies auf den üblichen Wegen in den Gruppen kommuniziert. 

Bleibt gesund!

Der Vorstand

25. März 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die letzten zweieinhalb Wochen waren für uns Vereinssportler vor allem durch Ungewissheit geprägt. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 3. März und der daraufhin erlassenen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 10. März haben wir versucht, im Rahmen dieser Verordnung unseren Vereinssport Schritt für Schritt wieder möglich zu machen, und zwar kontaktfrei mit bis zu 10 Personen draußen bzw. mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren draußen und mit 13 Plätzen in der Ballsporthalle - und natürlich mit an die Sportarten angepassten Hygienekonzepten. Leider können davon nicht alle Sportarten profitieren, denn die Schulsporthalle muss weiterhin geschlossen bleiben.

In den letzten zwei Wochen schwankte der Inzidenzwert im Kreis Segeberg um 100, an einem Tag lag er darunter und am nächsten Tage darüber. Da der Vereinssport mit hoher Wahrscheinlichkeit verboten worden wäre, wenn er drei Tage lang über 100 gelegen hätte, stand quasi täglich auf der Kippe, ob wir weiterhin Sport in dem ohnehin schon eingeschränkten Rahmen anbieten konnten. Nun hat sich der Inzidenzwert in Segeberg unter 100 eingependelt. Er liegt aktuell bei 86,9 und es sieht so aus, als sei Vereinssport zunächst möglich.

Leider haben darüber hinaus die nicht planmäßig fertiggestellten Straßenbauarbeiten an der Schule dazu geführt, dass die Schulsportanlage nicht genutzt werden konnte und bereits durch die Übungsleiter organisierte Trainingseinheiten ganz kurzfristig abgesagt werden mussten. Es gibt Signale, dass die Schulsportanlage ab nächster Woche wieder erreichbar sein wird und der Platz ab kommenden Montag wieder genutzt werden kann.

Die nächste Verunsicherung kommt durch den Bund-Länder-Beschluss vom 22. März, der für Schleswig-Holstein bis jetzt (25. März, 16:30 Uhr) noch nicht in eine Landesverordnung gegossen wurde. Wir hoffen, dass der Sport - wie mit den einzelnen Gruppen vereinbart - zunächst weiter stattfinden kann. 

Sicher ist nur, dass am kommenden Wochenende die Uhren auf Sommerzeit umgestellt werden und am Wochenende darauf das Osterfest ansteht. 

Wir wünschen euch friedliche Osterfeiertage.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

4. März 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die Bund-Länder-Beratungen, die gestern bis in die späte Nacht dauerten, ergaben ein Öffnungsszenario, das sich an Inzidenzwerten orientiert. Der Inzidenzwert von 50 spielt eine entscheidende Rolle für Erleichterungen bzw. Verschärfungen der Regelungen. Aktuell liegt der Inzidenzwert in Schleswig-Holstein knapp unter 50. 

Nach einer Pressemitteilung auf schleswig-holstein.de sollen ab Montag, dem 8. März, bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50 u. a. "Kinder- und Jugendtreffen in festen 10er-Gruppen erlaubt sein. Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können im Rahmen des organisierten Vereinssports draußen trainieren und Gruppen mit bis zu 10 Personen können Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht." 

Eine aktualisierte "Landesverordnung über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus" soll am Samstag oder Sonntag vorliegen. Danach werden wir die Öffnungsperspektiven für unseren Vereinssport ausloten. 

Bleibt gesund! 

Der Vorstand 

14. Februar 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

am vergangenen Mittwoch hat ein weiteres Bund-Länder-Gespräch stattgefunden. Die Kontaktreduzierungen zeigten Wirkung - die Corona-Fallzahlen sind deutlich gesunken. Um den sich jetzt ausbreitenden ansteckenderen Varianten des Coronavirus entgegenzuwirken, werden die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung bis Sonntag, den 7. März 2021 verlängert. 

Bund und Länder arbeiten weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen von Kultur, Freizeit, Gastronomie, Hotelgewerbe und Sport in Gruppen. Hoffentlich sinken die Inzidenzwerte bis zum nächsten Bund-Länder-Gespräch weiter so deutlich, damit es eine Perspektive für die Ausübung unseres Sports gibt. 

Eine neue "Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2" gibt es heute Mittag noch nicht. Wir gehen aber davon aus, dass sich die neue Landesverordnung an den Bund-Länder-Beschlüssen orientieren wird. 
 
Mit der Wiederaufnahme des Sportbetriebs ist leider nicht vor dem 8. März 2021 zu rechnen. 

Bleibt gesund!

Der Vorstand

23. Januar 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

zurzeit ist nicht absehbar, ob der Sportbetrieb tatsächlich am 14. Februar 2021 wieder aufgenommen werden kann. Es wird ja eher der Eindruck erweckt, dass die Corona-Beschränkungen noch länger bestehen bleiben werden. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, ab Februar auf die Erhebung der monatlichen Abteilungszuschläge für Aerobic, Badminton, Fußball, Judo, Koronarsport und Pilates zu verzichten und sie erst wieder mit der Aufnahme des Sportbetriebs zu berechnen. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags bzw. die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag wird ab Februar entsprechend niedriger ausfallen.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

20. Januar 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

in der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am gestrigen Tag wurde beschlossen, die pandemiebedingten Einschränkungen bis Sonntag, den 14. Februar 2021 zu verlängern. Aus diesem Grund muss der Sportbetrieb nun leider bis zum 14. Februar 2021 ruhen.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

10. Januar 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

am vergangenen Dienstag ging durch die Medien, dass sich die Bundeskanzlerin und die Chefinnen und Chefs der Länder auf eine Verlängerung der pandemiebedingten Einschränkungen geeinigt haben. Das Ziel ist weiterhin eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Seit Freitag gibt es eine aktualisierte Fassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, die diesen Beschluss für Schleswig-Holstein bestätigt. Das bedeutet, dass der Sportbetrieb im TSV Nahe leider weiter ruhen muss, und zwar bis einschließlich Sonntag, den 31. Januar 2021.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

6. Januar 2021

Die Geschäftsstelle bleibt bis inklusive 31. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen; das Telefon ist zu den üblichen Öffnungszeiten unbesetzt. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert und E-Mails werden bearbeitet.

22. Dezember 2020

Unsere E-Jugend wünscht Ihnen Frohe Weihnachten! 


16. Dezember 2020

Die Geschäftsstelle bleibt ab sofort bis inklusive 10. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen und das Telefon ist zu den üblichen Öffnungszeiten unbesetzt. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert und E-Mails werden bearbeitet. 

16. Dezember 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

wie bereits in unserer Mitgliederinformation vom 3. Dezember berichtet, haben die Bund-Länder-Beratungen am Tag zuvor im Ergebnis zu einer Verlängerung der Corona-Auflagen bis inklusive 10. Januar 2021 geführt. Die "Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2", die seit heute gilt, bestätigt dieses Beratungsergebnis noch einmal, sodass wir leider vorerst bis inklusive Sonntag, den 10. Januar 2021 keinen Sport anbieten können.

Der Vorstand

03. Dezember 2020

Unsere neuen Vereinsnachrichten sind online! Hier anschauen

29. November 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

anlässlich der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 wurde der Beschluss gefasst, weitergehende Vereinbarungen für die Bekämpfung der Corona-Pandemie zu treffen. Außerdem wurden die Ende Oktober/Anfang November beschlossenen Maßnahmen bis inklusive Sonntag, den 20. Dezember 2020 verlängert. Aus diesem Grund ist der Amateursportbetrieb bis zu diesem Tag leider nicht möglich. Auch Wettkämpfe/Turniere/Ligaspiele dürfen im Amateursportbereich nicht stattfinden.
 
Bis gestern gab es zwar noch keine aktualisierte Fassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, wir gehen aber davon aus, dass der Bund-Länder-Beschluss in Schleswig-Holstein ohne zusätzliche Einschränkungen oder Erleichterungen umgesetzt wird. 
 
Der Sportbetrieb muss deshalb leider bis einschließlich 20. Dezember 2020 ruhen.
 

Bleibt gesund!

Der Vorstand

20. November 2020

Mitgliederversammlung 2020

Am 23. Oktober 2020 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Das Protokoll sowie die Satzung könnt ihr hier ansehen. Protokoll Satzung 

29. Oktober 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

wie ihr vermutlich bereits am gestrigen Abend oder heute im Laufe des Tages den Medien entnommen habt, gibt es einen neuen Bund-Länder-Beschluss über die Corona-Maßnahmen im November. Von diesem Beschluss ist auch der TSV betroffen, weil der Amateursportbetrieb vom 2. bis einschließlich 30. November nicht mehr gestattet ist.
 
Aus diesem Grund können ab Montag leider keine Übungseinheiten/Trainings und Wettkämpfe/Turniere/Ligaspiele mehr stattfinden.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

12. Oktober 2020
 
Mitgliederversammlung 2020
 
Am 23. Oktober 2020 findet die diesjährige Mitlgiederversammlung statt: Hier geht es zur endgültigen Tagesordnung.

05. Oktober 2020

Neue Trikots für unsere Kicker aus der F-JugendGreiner Garten & Landschaftsbau aus Itzstedt hat unsere kleinen Fußballer mit einem neuen Trikotsatz ausgestattet. Herzlichen Dank! Zeitungsartikel

21. September 2020

Mitgliederversammlung 2020
 
Liebe Mitglieder des TSV Nahe,
 
die Mitgliederversammlung 2020 wurde coronabedingt nicht wie geplant am 27. März 2020 durchgeführt. Nun gibt es einen neuen Termin: Freitag, den 23. Oktober 2020 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus. Die Teilnahme ist wegen der Corona-Sicherheitsmaßnahmen nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Weitere Informationen gibt es in den neuen Vereinsnachrichten.
 
Der Vorstand

21. September 2020
Satzungsänderung
 
Liebe Mitglieder des TSV Nahe,
 
anlässlich der Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2020 soll die Satzung geändert werden.  Hier sind die genauen Informationen dazu.
 
Der Vorstand

21. September 2020

Die neuen Vereinsnachrichten mit der vorläufigen Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2020 sind Online! Hier öffnen

28. August 2020

Liebe Mitglieder,

das Inline-Skaten für Kinder findet seit Samstag, den 22. August 2020, wieder statt. 

Die Übungszeiten können der Spartenseite entnommen werden.

Der Vorstand

20. August 2020

Liebe Mitglieder,

das Eltern&Kind-Turnen findet ab Montag, dem 24. August 2020, wieder statt. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl werden feste Gruppen gebildet, die sich abwechselnd alle zwei Wochen treffen. Die Gruppenmitglieder werden gebeten, sich bezüglich der Einteilung bei einer der Übungsleiterinnen zu melden.

Die Übungszeiten können der Spartenseite entnommen werden.

Der Vorstand

19. August 2020

Liebe Mitglieder,

die Hygienekonzepte aller Übungsgruppen liegen nun vor und sind vom Amt und von der Schule geprüft und freigegeben worden. Aus diesem Grund finden Judo ab heute, Trimmen ab morgen und Tischtennis ab Samstag in der Schulsporthalle wieder statt. Für das Eltern&Kind-Turnen sind noch einige Details zu klären; wir informieren an dieser Stelle über den Starttermin, sobald er feststeht.

In der Ballsporthalle wird ab Donnerstag das Babyturnen wieder aufgenommen.

Die Übungszeiten können auf den Spartenseiten entnommen werden.

Wir bedanken uns bei den Übungsleitern für die tolle Zusammenarbeit und bitten alle Sporttreibenden sich an die Hygieneregeln zu halten, um den Übungsbetrieb nicht zu gefährden.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

10. August 2020

Liebe Mitglieder,

die Sommerferien sind beendet und die Schulsporthalle wird vermutlich in der nächsten Woche zum ersten Mal seit der coronabedingten Sperrung wieder für den TSV zugänglich gemacht. Es besteht die Aussicht, dass Eltern&Kind-Turnen, Judo, Tischtennis und Trimmen den Trainingsbetrieb demnächst wieder aufnehmen können. Zunächst ist durch die Übungsleiter zu prüfen, ob der Trainingsbetrieb unter den gesetzlich geregelten Corona-Bedingungen sinnvoll durchzuführen ist. Dann ist für jede Sportart ein Hygienekonzept zu erstellen, in dem u. a. geregelt wird, wie der Sport in Gruppen mit höchstens 10 Personen aus verschiedenen Haushalten ausgeübt werden kann.  

Sobald sich Neues für die Übungsgruppen ergibt, wird an dieser Stelle darüber berichtet.

Der Vorstand

21. Juni 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

die Schulsporthalle bleibt bis zum Ende der Sommerferien geschlossen und wird vermutlich nach den Ferien wieder für das Training zur Verfügung stehen.

Der Vorstand

20. Juni 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

Inline-Skaten für Erwachsene findet seit dem 19. Juni wieder statt. 

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand

9. Juni 2020

In der Badmintonsparte trainieren, wie die Erwachsenen, auch die Schüler und Jugendlichen wieder.
An diesem Donnerstag/11. Juni von 18-19 Uhr geht es wieder los.
Wegen der Hygieneregeln ist unbedingt vorab eine Anmeldung beim Trainer Johannes Canisius / j.canisius@tsvnahe.de nötig.

2. Juni 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

die Aerobicgruppe nimmt das Training ab Montag, den 8. Juni 2020 wieder auf. 

Die Trainingseinheiten finden auf dem Sportplatz der Schule statt. Treffpunkt ist deshalb montags um 17:30 Uhr am Schulsportplatz. 

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand

2. Juni 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

das Badmintontraining für Schüler und Jugendliche fällt wegen der Coronalage bis auf Weiteres aus; das Training der Erwachsenen findet seit dem 2. Juni 2020 wieder statt.

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand 

28. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

die Herzsportnachfolgegruppe hat das Training wieder aufgenommen.  

Die Trainingseinheiten finden auf dem Sportplatz der Schule statt. Treffpunkt ist deshalb montags um 18:00 Uhr am Schulsportplatz. 

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand 

11. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

alle Fußballgruppen nehmen das Training ab Montag, den 11. Mai 2020 wieder auf. 

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand 

10. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

die Leichtathletikgruppe der Erwachsenen nimmt das Training ab Dienstag, den 12. Mai 2020 wieder auf.

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand

10. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

die Pilatesgruppe nimmt das Training ab Mittwoch, den 13. Mai 2020 wieder auf. 

Da Sport zurzeit nur draußen ausgeübt werden darf, finden die Trainingseinheiten auf dem Sportplatz der Schule statt. Treffpunkt ist deshalb mittwochs um 18:15 Uhr und freitags um 9:00 Uhr am Schulsportplatz. 

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand

10. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

die Wirbelsäulengymnastikgruppe nimmt das Training ab Donnerstag, den 21. Mai 2020 wieder auf. 

Da Sport zurzeit nur draußen ausgeübt werden darf, finden die Trainingseinheiten auf dem Sportplatz der Schule statt. Treffpunkt ist deshalb donnerstags um 09:00 Uhr am Schulsportplatz. 

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand

10. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe, 

die Frauengymnastikgruppe nimmt das Training ab Dienstag, den 12. Mai 2020 wieder auf. 

Da Sport zurzeit nur draußen ausgeübt werden darf, finden die Trainingseinheiten auf dem Sportplatz der Schule statt. Treffpunkt ist deshalb dienstags um 20:00 Uhr am Schulsportplatz. 

Achtung: Die Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Toiletten sind zugänglich.

Der Vorstand

10. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe, 

in der "Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 1. Mai 2020 (in der ab 9. Mai 2020 geltenden Fassung)" wurde in § 6 Abs. 11 zum Thema Sport einiges konkretisiert und Folgendes festgelegt:

Öffentliche und private Sportanlagen können "draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport unter folgenden Bedingungen genutzt werden:  

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt."

Generell gilt zwar immer noch, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet ist, die einem weiteren Haushalt angehören; diese Regelung gilt jedoch nicht für die Sportausübung auf Sportanlagen im öffentlichen Raum, solange die o. g. Voraussetzungen eingehalten werden.  

Wir prüfen, welche Sportarten unter Beachtung dieser Voraussetzungen und der 10 Leitplanken des DOSB ausgeübt werden können. 

Der Vorstand

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landessportbünde sehen seit einigen Tagen Signale, die die Hoffnung auf eine baldige Wiederaufnahme des Sporttreibens in den Vereinen nähren. Aus diesem Grund hat der DOSB "10 Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens" erstellt, die hier heruntergeladen werden können. Außerdem werden angepasste sportartspezifische Übergangsregeln der Fachverbände für einen ersten vorsichtigen Schritt ins verantwortungsvolle Sporttreiben entwickelt. Einige Landesverbände haben die Ergebnisse ihrer Überlegungen, wie unter Einhaltung der 10 Leitplanken Sport getrieben werden kann, schon auf ihren Homepages veröffentlicht. 
 
Bleibt gesund!

Der Vorstand

08. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

wir werden nun teilweise den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen können, dürfen aber nur im Freien agieren. 

Bitte seht ab der 20. KW auf der Homepage nach, welcher Bereich den Trainingsbetrieb wieder aufnimmt. 

Die Hallen sind weiterhin gesperrt.

Der Vorstand

08. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

aufgrund der Corona-Lage wird die Mitgliederversammlung bis auf Weiteres verschoben. 

Der Vorstand

02. Mai 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

nach den Beschlüssen von Bund und Ländern vom 30. April zu den Corona-Regeln hat die schleswig-holsteinische Landesregierung am 1. Mai die Landesverordnung und den Erlass zur Kontaktbeschränkung angepasst. 

In dem neuen Erlass wird u. a. die Regelung für die Freizeitgestaltung angepasst. Dort heißt es zum Thema Sport:

"Kontaktarme Sportarten im Freien wie Golf und Kanufahren sollen ebenfalls ab Montag [Anm.: gemeint ist der 4. Mai] wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Sportler immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und die Hygieneregeln beachten."

Aus diesem Grund kann ab Montag unsere Nordic-Walking-Gruppe wieder aktiv werden.

Die Sportanlagen (beide Hallen und alle Sportplätze) sind weiterhin gesperrt.

Der Vorstand

17. April 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe,

nach der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 bleibt es dabei, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Publikumsverkehr geschlossen und Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten sind.

Ob unsere Mitgliederversammlung, die auf Freitag, den 15. Mai 2020 verlegt wurde, stattfinden kann, entscheidet sich in der ersten Maiwoche. 

Der Vorstand

16. März 2020

Liebe Mitglieder des TSV Nahe, 

unsere Geschäftsstelle ist ab heute bis auf Weiteres für den persönlichen Kundenkontakt geschlossen und ausschließlich telefonisch zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Vorstand

13. März 2020

WICHTIGE MITTEILUNG!!!

Liebe Mitglieder des TSV Nahe, 

aus aktuellem Anlass haben wir uns entschieden, den Trainings- und Spielbetrieb bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020 einzustellen. Die Sportanlagen (beide Hallen und alle Sportplätze) sind gesperrt.

Die Mitgliederversammlung wird auf Freitag, den 15. Mai 2020 verlegt!

Wir werden hier auf der Homepage über die weitere Entwicklung berichten. 

Offizielles Statement hier ansehen

18. Februar 2020

Die neuen Vereinsnachrichten sind online! hier öffnen

13. Februar 2020

Einladung zur Mitgliederversammlung am 27. März 2020 hier öffnen 

10. Februar 2020

Satzungsänderung anlässlich der Mitgliederversammlung am 27.03.2020. Vorschlag hier runterladen

24. März 2019

Ab dem 02. April 2019 dienstags neue Öffnungszeiten der Geschäftsstelle von 16:00 Uhr bis  19:00 Uhr. 

26. Februar 2019 

Bericht Tischtennis-Jugend, Qualifikationsturnier. Hier lesen..

20. Februar 2019

Für unsere Koronar-Sportgruppe, die montags von 18:45 Uhr bis 19:45 Uhr trainiert, suchen wir eine medizinische Betreuung (Arzt). Weitere Informationen gibt es unter 04535 8584 (Maria Schmidt).

20. Februar 2019 - Vereinsnachrichten

Die neuen Vereinsnachrichten sind online! Februar 2019 - Juni 2019. Hier öffnen 

Bericht Tischtennis 26. Februar 2019

Am Samstag, den 16. Februar 2019 waren wir mit 6 Jugendspielern auf einem Qualifikationsturnier, Ortsentscheid, für Jugendliche im Rahmen der Bundesweiten Mini-Meisterschaft in Hasenmoor. Bei diesem Turnier qualifizierten sich die besten vier jeder Altersgruppe für den Kreis-, dann für den Bezirks- und weiter für den Landesentscheid. Der Bundesentscheid ist dann die Endstufe des umfangreichen Mini-Meisterschaftsturnier.

Die Klasseneinteilung erfolgt getrennt nach Mädchen und Jungen für die Jahrgänge bis 8 jahre, 9 + 10 Jahre, 11 + 12 Jahre. Der TSV war in sämtlichen Klassen vertreten und konnte 4 Spieler/innen unter die ersten 4 Plätze bringen, die somit an dem Mini-Kreismeisterschaftsentscheid teilnehmen werden.

Bei den Mädchen belegte Emily P. den 1. Platz.

Jonas T. und Emil F. erkämpften sich in ihrer Klasse die Plätze 2 und 3 und Erik B.  ebenfalls Platz 3.

Alle Spieler erhielten Pokale und Urkunden.  Auch Lasse H. und Bjarne H. haben sich tapfer geschlagen und landeten im Mittelfeld.

Alle Beteiligten, die z. T. erstmalig an einem Turnier teilnahmen, sowie auch den mitgereisten Eltern hat das Turnier viel Spaß gemacht und es wird sicher nicht das Letzte gewesen sein.  

03. Dezember 2018 - Vereinsnachrichten

Die neuen Vereinsnachrichten sind online! Dezember 2018 - Februar 2019. Hier öffnen 

29. August 2018 - Leichtathletik

Vereinsmeisterschaft der Leichtathletik-Jugend am 30.06.2018. Mehr lesen..

16. Juli 2018 - Judo

Was für ein tolles Judo-Wochenende! Am 30.06. & 01.07. fand der 5. TSV Nahe Cup statt. Mehr lesen..

29. August 2018

Vereinsmeisterschaft der Leichtathletik-Jugend
Am letzten Wochenende vor den Sommerferien hat am 30.06.2018 bei  strahlendem Sonnenschein die erste interne Vereinsmeisterschaft der  Leichtathleten U 10 und U 16 stattgefunden.
Nach monatelanger  Vorbereitung waren alle sehr aufgeregt...der erste Wettkampf und die  Familien waren zahlreich zur Unterstützung dabei.
Start der Sprints in der Gruppe U 10 war um 10:00 Uhr und alle der 13 Kinder haben mit einer super Zeit abgeschlossen.

In der Gruppe U 16 gingen im Anschluss 4 Leichtathleten- und innen an den  Start, ebenfalls mit z.Tl. persönlichen Bestleistungen.
Nachdem nun alle Sportler die Wettkampfathmosphäre "geschnuppert" hatten, waren sie hochmotiviert ab 10:30 Uhr beim Weitsprung.
Durch die tatkräftige Unterstützung der Eltern, die hier geharkt, Weiten  genommen und Listen geführt haben, konnte auch diese Disziplin  reibungslos durchgeführt werden.
Die Kinder konnten fast alle ihre beim Training erzielten Weiten verbessern.
Zum Abschluss der Vereinsmeisterschaft wurden die Staffelläufe ausgetragen.
Die 8x50 m Staffeln wurden in Staffel II von Läufern aus Staffel I  unterstützt und auch hier hat sich das Training gelohnt...alle Wechsel  funktionierten reibungslos und die Zeiten der Läufer, angefeuert durch  Ihre Familien, waren super ( Staffel I  1:31,28 Min   und Staffel II   1:35,68 Min.)
Auch die Gruppe U 16, 4x100 m Staffel hat mit einer großartigen Zeit und sehenswerten Wechseln stattgefunden
( Michele-Liza-Tom-Bente   1:07 Min).


Für alle Sportler gab es bei der Siegerehrung eine Urkunde und eine Goldmedaille und wiederum jede Menge Applaus der Familien.
Abschließend war dieses erste Sportfest mit all seinen Helfern und auch der  Unterstützung des Vereinsbüros ein voller Erfolg und wird den jungen  Leitathleten ein Anreiz sein, weiterhin erfolgreich zu trainieren.


Spätestens im Sommer 2019 wird ein weiterer Wettkampf stattfinden und wir freuen uns schon alle darauf.

 

 

   

13. April 2018

Das Protokoll der Jahreshauptversammlung am 23. März ist veröffentlicht. Hier öffnen

26. März 2018

Bilder von der diesjährigen Jahreshauptversammlung hier klicken 

Vereinsnachrichten  Februar - Juni

Hier öffnen 

26. März 2018

Am Freitag fand die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Protokoll hierfür folgt in Kürze.

 

23. Januar 2018

Noch 3 Tage bis zum großen 12. Raiffeisenbank eG Leezen Winterturnier. 48 Jugendfußballmannschaften kämpfen das ganze Wochenende in 8 Turnieren um die besten Platzierungen. Turnierzeitung 

23. Januar 2018

Noch 3 Tage bis zum großen 12. Raiffeisenbank eG Leezen Winterturnier. 48 Jugendfußballmannschaften kämpfen das ganze Wochenende in 8 Turnieren um die besten Platzierungen. Turnierzeitung

22. Dezember 2017

Wir wünschen Euch fröhliche Weihnachten, eine besinnliche Zeit mit der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Euer TSV Vorstand

19. Dezember 2017

Unsere neuen Vereinsnachrichten sind online! Mehr..

19. Juni 2017

D II - Junioren

Ups, die Fußballsaison 2016/2017 ist ja schon vorbei.

Nach der Qualifikationsrunde spielten wir in der Kreisklasse B  Staffel Ost und landeten auf dem 7. Platz der Tabelle. Wir konnten zwei Spiele erfolgreich gestalten, spielten zweimal Unentschieden und verloren leider auch 10 Mal

Darüber hinaus nahmen wir auch an sieben Turnieren teil.

Neben dem Fußball sind wir zusammen beim Kegeln und beim Bowling gewesen und werden noch eine gemeinsame Abschlussfahrt mit der D 1 nach Dahme an die Ostsee in die Jugendherberge über drei Tage unternehmen.

Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass sich unser Spielerkader während der Saison vergrößert hat. Wir starteten mit 10 Spielern in die Saison als 7er Mannschaft und werden sie mit 13 aktiven Fußballern beenden.

Nach den Sommerferien am 04.09.17 um 17:30 Uhr wird es dann als D 1 auf der C-Anlage mit dem ersten Training wieder losgehen.

Bis dahin wünsche ich Euch allen eine schöne Sommerpause, schöne Ferien und ganz viel Sonne. 

 

Wolfgang Hötte